Ihre Vorteile
Vorteile die Sie überzeugen werden!
Garantierter Zinssatz über die gesamte Laufzeit!
Der günstige Zinssatz für das Darlehen gilt für die
gesamte Laufzeit, ist also nicht von den Schwankungen
des Kapitalmarktes abhängig..
Absicherung Ihrer Familie!
Das Darlehen wird mit einer Kapitallebensversicherung
unterlegt. Dadurch ist die Familie des Darlehens-
nehmers für den Todesfall zusätzlich abgesichert.
Das finanzielle Risiko wird hierdurch erheblich
eingeschränkt.
Berufsunfähigkeitsabsicherung! Bei Abschluß einer
Dienst- bzw. Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung
wird im Leistungsfall die Beitragszahlung über-
nommen. Sofern vereinbart wird zusätzlich eine
monatliche Rente gezahlt.
Überschüsse für Sie am Ende der Laufzeit! Bei Ablauf
wird das Darlehen durch die garantierte Versicherungs-
leistung getilgt. Die anfallenden Überschüsse werden an
den Darlehensnehmer ausbezahlt.
Vorzeitige Tilgung jederzeit möglich!
Eine vorzeitige Tilgung des Darlehen ist - auch in
Teilbeträgen - jederzeit möglich. Eine Vorfälligkeits-
entschädigung wird dabei nicht erhoben!!
Teiltilgungen zur Verringerung der monatlichen
Belastungen!
Sie können monatliche Teiltilgungen vornehmen.
Dadurch sinkt Ihre monatliche Belastung.
Steuerliche Absetzbarkeit der Lebensversicherung!
Ist unter Umständen möglich, befragen Sie bitte Ihren
Steuerberater nach der aktuellen steuerlichen
Berücksichtigung der Lebensversicherungsbeiträge.
zum Kontaktformular
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Bei einem Beamtendarlehen sind Sie
an Überschüssen beteiligt. Die Über-
schussbeteiligung ist Ihr Anteil am
Erfolg der Unternehmen. Natürlich
kann man diesen nicht genau
vorherberechnen – deshalb stellt die
Überschussbeteiligung immer eine
unverbindliche Prognose dar und ist
in Ihrer Höhe nicht garantiert .
Ein wichtiger Indikator für das Maß
der erzielten Erträge eines Jahres ist
jedoch immer die Nettoverzinsung
der Kapitalanlagen eines Unter-
nehmens. Auch hier konnte z.B. die
Hamburg-Mannheimer ( jetzt Ergo )
den Marktdurchschnitt in 2008 wieder
einmal übertreffen:
Die Nettoverzinsung des Unter-
nehmens betrug 3,8% und lag somit
über dem Marktniveau von 3,55 %.
Seit dem 11. Juni 2010 ist die neue
Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft
getreten. Dieses Regelwerk soll die
Kreditvergabe an Verbraucher
transparenter machen.
Daher wurden auch strengere Vor-
schriften für die Werbung der Kredite
eingeführt. Viele Anbieter nutzen die
Möglichkeit der Ab-Konditionen.
Diesen niedrigen Zinssatz erhalten
jedoch nur ein geringer Teil der
Kreditnehmer. Dem Großteil der
potenziellen Kreditkunden wurden
viel höhere Zinsen angeboten als in
Werbung versprochen.
Das neue Gesetz will dieser Praxis
Einhalt gewähren.
Auch muß ein realistisches
Berechnungsbeispiel verwendet
werden. Bei diesem Beispiel muß ein
effektiver Jahreszins verwendet
werden, den erwartungsgemäß auch
mindestens zwei Drittel der be-
worbenen Kunden bekommen
können.
mehr ...
Wer neben maximaler Sicherheit auch
in wirtschaftlich schweren Zeiten
noch Ertrag erzielen will, muss eines
haben: Finanzkompetenz.
So wie unsere namenhaften Partner,
die Ihren Kunden dank der reserve-
schonenden und risikoadäquaten
Anlagepolitik eine angemessene
Überschussbeteiligung bieten
können.
Hotline 0800 / 0000586
Hotline 0800 / 0000586
Wesentlicher Inhalt der neuen Richtlinie:
•
für die Werbung: Ein Kreditgeber, der mit einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende Angaben
zu den Kreditbedingungen hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren, effektiver Jahreszins)
•
über vorvertragliche Informationen: Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag schließt,
muss er die wesentlichen Informationen zum Kredit in einem – EU-weit einheitlichen – Formular erhalten
(Einheitliche Europäische Verbraucherkredit-Information)
•
über die Angaben, die in Kreditverträgen enthalten sein müssen;über das Widerrufsrecht:
Ein Recht des Verbrauchers, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang
nur in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht europaweit
•
über die vorzeitige Rückzahlung: Der Entwurf begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung,
die der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung verlangen kann
•
für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und der
Stärkung des Verbraucherschutzes dienen. So hilft die “Einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformation”
dem Bürger, EU-weit nach günstigen Angeboten zu suchen, auch wenn er die jeweilige Sprache nicht sicher
beherrscht. Die Vorgaben zu vor-vertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des
effektiven Jahreszinses sollen fragwürdige Praktiken unterbinden, mit denen die tatsächlichen Kreditkosten
vernebelt werden. Beispielsweise, indem ein scheinbar günstiger Kredit mit einer überteuerten Restschuld-
versicherung verbunden wird. Nach der neuen Fassung der Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese
Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.
Die Richtlinie bedarf jetzt noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments; nach der Verabschiedung
ist sie innerhalb von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.
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