Nutzungshinweise &
Datenschutzerklärung
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Website
und unserem Unternehmen. Für externe Links zu
fremden Inhalten können wir dabei trotz sorgfältiger
inhaltlicher Kontrolle keine Haftung übernehmen.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung anlässlich Ihres
Besuchs auf unserer Website ist uns ein wichtiges
Anliegen. Ihre Daten werden im Rahmen der
gesetzlichen Vorschriften geschützt. Nachfolgend
finden Sie Informationen, welche Daten während
Ihres Besuchs auf der Website erfasst und wie
diese genutzt werden:
1. Erhebung und Verarbeitung von Daten
Jeder Zugriff auf unsere Website und jeder Abruf einer
auf der Website hinterlegten Datei werden protokolliert.
Die Speicherung dient internen systembezogenen und
statistischen Zwecken.
Protokolliert werden: Name der abgerufenen Datei,
Datum und Uhrzeit des Abrufs, übertragene
Datenmenge, Meldung über erfolgreichen Abruf,
Webbrowser und anfragende Domain. Zusätzlich
werden die IP Adressen der anfragenden Rechner
protokolliert.
Weitergehende personenbezogene Daten werden
nur erfasst, wenn Sie diese Angaben freiwillig, etwa im
Rahmen einer Anfrage oder Registrierung, machen.
2. Nutzung und Weitergabe personenbezogener
Daten
Soweit Sie uns personenbezogene Daten zur Verfügung
gestellt haben, verwenden wir diese nur zur
Beantwortung Ihrer Anfragen, zur Abwicklung mit
Ihnen geschlossener Verträge und für die technische
Administration.
Ihre personenbezogenen Daten werden an Dritte nur
weitergegeben oder sonst übermittelt, wenn dies zum
Zwecke der Vertragsabwicklung - insbesondere
Weitergabe von Bestelldaten an Lieferanten -
erforderlich ist, dies zu Abrechnungszwecken
erforderlich ist oder Sie zuvor eingewilligt haben.
Sie haben das Recht, eine erteilte Einwilligung mit
Wirkung für die Zukunft jederzeit zu widerrufen.
Die Löschung der gespeicherten personenbezogenen
Daten erfolgt, wenn Sie Ihre Einwilligung zur
Speicherung widerrufen, wenn ihre Kenntnis zur
Erfüllung des mit der Speicherung verfolgten Zwecks
nicht mehr erforderlich ist oder wenn ihre Speicherung
aus sonstigen gesetzlichen Gründen unzulässig ist.
3. Auskunftsrecht
Auf schriftliche Anfrage werden wir Sie gern über die
zu Ihrer Person gespeicherten Daten informieren.
Sicherheitshinweise
Wir sind bemüht, Ihre personenbezogenen Daten durch
Ergreifung aller technischen und organisatorischen
Möglichkeiten so zu speichern, dass sie für Dritte nicht
zugänglich sind. Bei der Kommunikation per E Mail
kann die vollständige Datensicherheit von uns nicht
gewährleistet werden, so dass wir Ihnen bei
vertraulichen Informationen den Postweg empfehlen.
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Bei einem Beamtendarlehen sind Sie
an Überschüssen beteiligt. Die Über-
schussbeteiligung ist Ihr Anteil am
Erfolg der Unternehmen. Natürlich
kann man diesen nicht genau
vorherberechnen – deshalb stellt die
Überschussbeteiligung immer eine
unverbindliche Prognose dar und ist
in Ihrer Höhe nicht garantiert .
Ein wichtiger Indikator für das Maß
der erzielten Erträge eines Jahres ist
jedoch immer die Nettoverzinsung
der Kapitalanlagen eines Unter-
nehmens. Auch hier konnte z.B. die
Hamburg-Mannheimer ( jetzt Ergo )
den Marktdurchschnitt in 2008 wieder
einmal übertreffen:
Die Nettoverzinsung des Unter-
nehmens betrug 3,8% und lag somit
über dem Marktniveau von 3,55 %.
Seit dem 11. Juni 2010 ist die neue
Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft
getreten. Dieses Regelwerk soll die
Kreditvergabe an Verbraucher
transparenter machen.
Daher wurden auch strengere Vor-
schriften für die Werbung der Kredite
eingeführt. Viele Anbieter nutzen die
Möglichkeit der Ab-Konditionen.
Diesen niedrigen Zinssatz erhalten
jedoch nur ein geringer Teil der
Kreditnehmer. Dem Großteil der
potenziellen Kreditkunden wurden
viel höhere Zinsen angeboten als in
Werbung versprochen.
Das neue Gesetz will dieser Praxis
Einhalt gewähren.
Auch muß ein realistisches
Berechnungsbeispiel verwendet
werden. Bei diesem Beispiel muß ein
effektiver Jahreszins verwendet
werden, den erwartungsgemäß auch
mindestens zwei Drittel der be-
worbenen Kunden bekommen
können.
mehr ...
Wer neben maximaler Sicherheit auch
in wirtschaftlich schweren Zeiten
noch Ertrag erzielen will, muss eines
haben: Finanzkompetenz.
So wie unsere namenhaften Partner,
die Ihren Kunden dank der reserve-
schonenden und risikoadäquaten
Anlagepolitik eine angemessene
Überschussbeteiligung bieten
können.
Hotline 0800 / 0000586
Wesentlicher Inhalt der neuen Richtlinie:
•
für die Werbung: Ein Kreditgeber, der mit einem Zinssatz wirbt, muss ergänzende Angaben
zu den Kreditbedingungen hinzufügen (Höchstbetrag, Gebühren, effektiver Jahreszins)
•
über vorvertragliche Informationen: Bevor der Verbraucher einen Kreditvertrag schließt,
muss er die wesentlichen Informationen zum Kredit in einem – EU-weit einheitlichen – Formular erhalten
(Einheitliche Europäische Verbraucherkredit-Information)
•
über die Angaben, die in Kreditverträgen enthalten sein müssen;über das Widerrufsrecht:
Ein Recht des Verbrauchers, den Kreditvertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen, gab es bislang
nur in Deutschland und einigen anderen Mitgliedstaaten. Künftig gilt das Widerrufsrecht europaweit
•
über die vorzeitige Rückzahlung: Der Entwurf begrenzt die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung,
die der Kreditgeber im Falle der vorzeitigen Rückzahlung verlangen kann
•
für die einheitliche Berechnung des effektiven Jahreszinses
Die neue Verbraucherkredit-Richtlinie soll gleichzeitig der Vertiefung des europäischen Binnenmarkts und der
Stärkung des Verbraucherschutzes dienen. So hilft die “Einheitliche Europäische Verbraucherkreditinformation”
dem Bürger, EU-weit nach günstigen Angeboten zu suchen, auch wenn er die jeweilige Sprache nicht sicher
beherrscht. Die Vorgaben zu vor-vertraglichen und vertraglichen Informationen und zur Berechnung des
effektiven Jahreszinses sollen fragwürdige Praktiken unterbinden, mit denen die tatsächlichen Kreditkosten
vernebelt werden. Beispielsweise, indem ein scheinbar günstiger Kredit mit einer überteuerten Restschuld-
versicherung verbunden wird. Nach der neuen Fassung der Richtlinie sind nämlich die Beträge für diese
Versicherungen den Kreditkosten hinzuzurechnen.
Die Richtlinie bedarf jetzt noch der Zustimmung des Europäischen Parlaments; nach der Verabschiedung
ist sie innerhalb von zwei Jahren in das innerstaatliche Recht der Mitgliedstaaten umzusetzen.
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