Darlehen für Angestellte im öffentlichen Dienst Für Sie als Beschäftigter im öffentlichen Dienst und wurde dieses spezielle Darlehen konzipiert. Es erlaubt uns auch hohe Summen, bis zum 20- fachen des Familieneinkommens auszuzahlen. Das alles zu supergünstigen Zinsen! Ihre gesicherte Position macht es möglich. Sie erhalten das von Ihnen gewünschte Darlehen von 10.000,- bis zu 100.000 Euro. Mit der wahlweisen Laufzeit von 12-20 Jahren bestimmen Sie selbst Ihre monatlichen Raten. Ihre monatliche Belastung setzt sich aus günstigen Zinszahlungen und einer geringen monatlichen Rate für eine Lebensversicherung zusammen. Und so könnte es aussehen: *Bei 30.000 Euro beträgt die monatliche Rate inklusive Lebensversicherung 274,82 Euro, Laufzeit 20 Jahre.  (Sollzins 6,09 %, Effektiver Jahreszins 7,39 %, in diesem effektiven Jahreszins ist bereits der monatliche Lebensversicherungsbeitrag von 122,57 Euro, nach neuem EU-Recht enthalten) Keine monatlichen Tilgungsraten! Das Darlehen wird zum Ende der Laufzeit durch die fällig werdende Lebensversicherung auf einen Schlag getilgt! Die Überschussbeteiligung aus der Lebensversicherung wird am Ende der Laufzeit an Sie ausgezahlt! *Bei der Berechnung wurde eine 30jährige unkündbare Angestellte im öffentlichen Dienst zugrunde gelegt.   Kredite für Beamte, den öffentlichen Dienst und Akademiker Startseite Über uns Datenschutz Kontakt Bei einem Beamtendarlehen sind Sie an  Überschüssen beteiligt. Die Über- schussbeteiligung ist Ihr Anteil am Erfolg der Unternehmen. Natürlich kann man diesen nicht genau vorherberechnen – deshalb stellt die Überschussbeteiligung immer eine unverbindliche Prognose dar und ist in Ihrer Höhe nicht garantiert . Ein wichtiger Indikator für das Maß der erzielten Erträge eines Jahres ist jedoch immer die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen eines Unter- nehmens. Auch hier konnte z.B. die Hamburg-Mannheimer ( jetzt Ergo ) den Marktdurchschnitt in 2008 wieder einmal übertreffen: Die Nettoverzinsung des Unter- nehmens betrug 3,8% und lag somit über dem Marktniveau von 3,55 %. Seit dem 11. Juni 2010 ist die neue Verbraucherkreditrichtlinie in Kraft getreten. Dieses Regelwerk soll die Kreditvergabe an Verbraucher transparenter machen. Daher wurden auch strengere Vor- schriften für die Werbung der Kredite eingeführt. Viele Anbieter nutzen die Möglichkeit der Ab-Konditionen. Diesen niedrigen Zinssatz erhalten jedoch nur ein geringer Teil der Kreditnehmer. Dem Großteil der potenziellen Kreditkunden wurden viel höhere Zinsen angeboten als in Werbung versprochen. Das neue Gesetz will dieser Praxis Einhalt gewähren. Auch muß ein realistisches Berechnungsbeispiel verwendet werden. Bei diesem Beispiel muß ein effektiver Jahreszins verwendet werden, den erwartungsgemäß auch mindestens zwei Drittel der be- worbenen Kunden bekommen können. mehr ... Wer neben maximaler Sicherheit auch in wirtschaftlich schweren Zeiten noch Ertrag erzielen will, muss eines haben:  Finanzkompetenz. So wie unsere namenhaften Partner, die Ihren Kunden dank der reserve- schonenden und risikoadäquaten Anlagepolitik eine angemessene Überschussbeteiligung bieten können.
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